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download:  Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung und Teilnahme am MTB-Fahrtechniktraining erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist:

 

§ 1 Anbieter des MTB-Fahrtechniktrainings

Der Anbieter des MTB-Fahrtechniktrainings ist die Privatperson, Michael Martin. Dieser führt den Kurs völlig unverbindlich und ohne jeglichen Gewerbezwecke durch. Auf Grund seiner Fahrerfahrung und Ausbildungen, gibt er das Erlernte an die Teilnehmer weiter.

 

§ 2 Teilnahmehinweise für das MTB-Fahrtechniktraining

Inhalte/Ablauf:
- allgemeine Hinweise / kurzes Kennenlernen der Teilnehmer
- Fahrradtechnik: u. a. Einstellung von Sattel, Bremsgriffe, Lenker, Luftdruck, Federelemente
- Fahrtechnik: Grundposition, Balance I, Kurven fahren, Bremstechnik
- Ortswechsel: kurze Tour zur Bleiche in Bensheim und kleine Verpflegungspause
- Fahrtechnik: Balance II, Absatz / Hindernis überfahren, Spitzkehren
Gemeinsamer Abschluss in einer Gaststätte der Bensheimer Innenstadt (ggf. ein Fahrradschloss mitbringen). Dies gehört nicht mehr zum offiziellen MTB-Fahrtechniktraining und jedem ist die Teilnahme daran freigestellt und geschieht auf eigene Rechnung.

 

§ 3 Absage oder Abbruch von Fahrtechniktrainings

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung des MTB-Fahrtechniktrainings. Der Trainer ist jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, das MTB-Fahrtechniktraining ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen sowie Teilnehmer von der Teilnahme an dem Fahrtechniktraining auszuschließen.

 

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Trainer ist berechtigt, die Teilnahme an dem MTB-Fahrtechniktraining von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen. Beim angebotenen Anfängertraining sind diese selbstverständlich auf entsprechend niedrigem Niveau.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fahrtechniktraining ist ein technisch einwandfreies Mountainbike, sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Kann das Fahrtechniktraining aufgrund einer Panne nicht zu Ende gebracht werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport durch den Teilnehmer selbst durchzuführen.

(3) Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung, sowie eine angemessene Schutzausrüstung (z. B. feste Schuhe, Handschuhe mit langen Fingern). Die Teilnehmer sind verpflichtet, einen Helm zu tragen, der den aktuellen und einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Alle Teilnehmer haben selbst für eine individuelle Verpflegung und Getränke zu sorgen. Bitte bringt auch euer Boardwerkzeug mit.

 

§ 5 Gefahrtragung

(1) Dem Teilnehmer MTB-Fahrtechniktraining ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf, als auch abseits befestigter Strassen und insbesondere im Rahmen eines Fahrtechniktrainings besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.

(2) Die Teilnahme an einem Fahrtechniktraining erfolgt deshalb grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.

 

§ 6 Verhalten der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden und auf diese Rücksicht zu nehmen.

Jeder fährt auf eigene Gefahr und Risiko. Übungen die man sich nicht zutraut, werden vom Teilnehmer nicht ausgeführt. Es besteht kein Gruppenzwang!
(2) Den Anweisungen des Trainers zur Durchführung einzelner Übungen, insbesondere seinen Sicherheitshinweisen, ist jederzeit zu folgen.

(3) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.
(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Fahrtechniktrainings mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem eigenen und dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende und nicht den für das Fahrtechniktraining oder eine bestimmte Übung vorausgesetzten fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.

 

§ 7 Haftung des Trainers

Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Teilnahme am Training im Ganzen oder an einzelnen Übungen ist völlig freiwillig und unverbindlich. Daher ist jegliche Haftung des Trainers ausgeschlossen.

 

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